Als Gewerbetreibende/r meldest du Dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt beziehungsweise Ordnungsamt an. Zuständig ist das Amt, wo sich Dein Betrieb befindet. Falls du von Deiner Wohnung aus arbeitest ist es das Gewerbe- oder Ordnungsamt deines Wohnsitzes. Je nachdem, was Du machen willst (Tätigkeitsbereich), sind der Gründungsaufwand und die Gebühren unterschiedlich hoch.
Zu den gewerblichen Tätigkeiten zählen Industrie, Handel, Handwerk und bestimmte Dienstleistungen wie zum Beispiel ein Copyshop oder Reinigung nach Hausfrauenart.
Man unterscheidet zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Tätigkeiten. Wenn Du zum Beispiel ein Café eröffnen möchtest, dann brauchst du dazu eine Erlaubnis. Willst du hingegen Bekleidung verkaufen, ist das erlaubnisfrei.
Es gibt auch Tätigkeiten, die sowohl gewerblich als auch freiberuflich sein können. Die Entscheidung liegt in Deiner Qualifikation und der Art der Durchführung, Zum Beispiel kann eine Unternehmensberatung gewerblich sein oder freiberuflich. Freiberuflich wird es in diesem Fall nur dann sein, wenn du ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium hast. Grundsätzlich entscheidet darüber das zuständige Finanzamt. Wenn Du unsicher bist, in welche Kategorie Deine ausgeübte Tätigkeit fällt, kannst Du zu unserer kostenlosen Beratung kommen.
Die Höhe Deines Gewinnes bestimmt, wie viel Gewerbesteuer anfällt. Einzelunternehmen zahlen erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer.
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